Treppen Regeln verständlich erklärt: Die Vorschriften nach DIN 18065

Keine Treppe ohne die Einhaltung gewisser Treppen Regeln: Die Planung und Konstruktion von Gebäudetreppen, einschließlich Treppen und Geländer, erfolgt gemäß den Richtlinien der DIN 18065. Diese Norm gilt als anerkannte technische Regel und deckt sowohl die Konstruktions- als auch die Ausführungsaspekte von Treppen in Gebäuden ab.

Die Treppennorm DIN 18065 stellt wesentliche Leitlinien für Details wie die Laufbreite, die Stufenhöhe und -tiefe sowie die Steigung der Treppen bereit. Zudem enthält sie spezifische Vorgaben für die Ausgestaltung des Treppengeländers, wie etwa die Höhe des Geländers. In diesem Beitrag schauen wir uns die wichtigsten Sicherheitsregeln und Treppen Vorschriften für Treppen in und außerhalb von Wohngebäuden an

Treppen Regeln

Inhaltsverzeichnis

Treppensteigung: Schrittmaßregel richtig anwenden

Mit der sogenannten Schrittmaßregel lässt sich die exakte Treppensteigung berechnen. Da sich beim Hochgehen der Treppe die Schrittlänge um das Zweifache der Treppenhöhe verringert, muss man die Steigung genau berechnen, um ein bequemes Treppensteigen zu ermöglichen. Da die Schrittlänge von Person zu Person variiert und im Erwachsenalter in der Regel zwischen 59 und 65 Zentimetern liegt, geht man von einer Durchschnittslänge von ca. 63 cm aus.

Die Formel für die Schrittmaßregel lautet folgendermaßen:

2s + a = Schrittmaß

Das s steht hierbei die Höhe der Stufe, also die Steigung der Treppe, während der Wert a die Tiefe der Stufe beschreibt, den sogenannten Auftritt.

Beispielrechnung:

(2 x 18) + 27 = 63

Beträgt der Auftritt bspw. 27 cm und die Steigung 18 cm, dann ergibt sich daraus ein Schrittmaß von 63 cm bzw. 630 mm. Das Steigungsverhältnis läge demnach bei 18/27.

Schrittmassregel

Probleme mit dem Schrittmaß

Die Einhaltung des Schrittmaßes allein garantiert nicht zwangsläufig, dass eine Treppe als komfortabel empfunden wird. Nehmen wir zum Beispiel an, die Steigung einer Treppe beträgt lediglich 14 Zentimeter, während der Auftritt großzügige 35 Zentimeter misst. Obwohl die Gesamtsumme von 63 Zentimetern exakt den Vorgaben entspricht, kann eine Person mit einem längeren Schritt diese flache Treppe wahrscheinlich als unangenehm empfinden.

Es ist daher ratsam, sich nicht nur an DIN 18065 zu orientieren, sondern auch die individuellen Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen. Je extremer die Ausgestaltung der Treppe ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie nicht von allen Menschen als gleichermaßen angenehm empfunden wird.

Beachten Sie außerdem, dass alle Stufen gleich hoch sein müssen. Sie müssen daher unbedingt den Anfang und das Ende der Treppe im Auge behalten, da hier der Fußboden aufgrund diverser Schichten (z. B. Estrich, Parkett, Fußbodenheizung) höher ausfallen kann. Entsprechend sollten Sie die übrigen Treppenstufen an diese Endtreppenstufen anpassen.

Die 3 besten Tischler in Ihrer Nähe anzeigen

Treppensteigung, Treppenbreite & Treppenauftritt nach DIN 18065

  • Die Treppensteigung liegt zwischen 14 und 20 cm, während die Treppenbreite bei min. 80 cm liegt.
  • Der Treppenauftritt, also die Tiefe der Treppe, muss zwischen 26 und 37 cm liegen.

Diese Treppen Regeln gelten für alle baurechtlich notwendigen Treppen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen oder innerhalb einer einzelnen Wohnung.

Generell, bspw. in öffentlichen Gebäuden oder in größeren Wohnhäusern, müssen notwendige Treppen jedoch min. 100 cm breit sein und die Steigung darf höchstens 19 cm betragen. Die restlichen Werte sind identisch mit den vorher genannten.

Bei nicht notwendigen Treppen sind die Regelungen etwas weiter gefasst. Hier muss die Treppe lediglich min. 50 cm breit sein. Die Steigung liegt zwischen 14 und 21 cm und der Auftritt bei 21 bis 37 cm.

DIN 18065 Treppenbreite

Treppengeländer sorgt für Sicherheit

Nach der Treppen DIN sind Treppengeländer erforderlich, wenn eine Treppe mehr als drei Stufen besitzt oder sich die Treppe neben eine tiefer liegende Fläche befindet, die mehr als 100 cm tiefer liegt. Das Geländer muss zudem so beschaffen sein, dass auch Kinder und andere Personen nicht hindurchfallen können. Der Abstand zwischen den einzelnen Geländeelementen darf daher nicht mehr als 12 cm aufweisen und das Überklettern des Geländers muss erschwert werden. Dazu nutzt man bspw. senkrechte Geländerstäbe.

Ein Handlauf ist Pflicht und sollte zwischen 80 und 120 cm hoch angebracht werden. Der Abstand zur Wand liegt bei min. 5 cm. So wird sichergestellt, dass die meisten Menschen bequem an den Handlauf kommen.

DIN Treppengelaender

Absturztiefe bestimmt Geländerhöhe

Die Absturztiefe hat einen Einfluss auf die Höhe des Treppengeländers. Für alle Gebäude gilt, dass das Geländer min. 110 cm hoch sein muss, wenn die Absturztiefe mehr als 12 Meter beträgt. Liegt die Absturztiefe bei 12 Meter oder weniger, muss das Geländer in den meisten Bundesländern nur noch min. 90 cm hoch sein.

Eine Ausnahme stellen Arbeitsstätten dar, denn hier muss die Geländehöhe auch bei 12 Meter oder weniger Absturztiefe bei min. 100 cm liegen.

Weitere Ausnahmen für Wohngebäude und ≤ 12 Metern Absturzhöhe:

  • Bayern. Brandenburg, Bremen: min. 110 cm
  • Baden-Württemberg: min. 80 cm

Treppen Regeln beachten

Wenn Sie eine neue Treppe errichten wollen, sollten Sie dringend Ihre örtlichen Treppen Vorschriften prüfen und in Ihre Planung mit einbeziehen. Ein Tischler kann Ihnen bei dieser Aufgabe behilflich sein und den Bau einer Treppe gleich für Sie übernehmen. Wie viel das kostet und wie viel die verschiedenen Treppenarten kosten, erfahren Sie in unserem Preisvergleich zu den Treppen Kosten.

Das könnte Sie auch interessieren

Treppen-Kosten-Aufmacher

Treppen Kosten

Sie haben Ihre Wunschtreppe bereits ins Auge gefasst und wollen jetzt noch die Preise wissen? Wir haben alle Kosten für Sie aufgelistet!