Corona-Hilfen: Jetzt bei Tischleraufträgen sparen
Die Bundesregierung hat aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen, dass die MwSt. ab dem 01.07.2020 vorübergehend gesenkt wird. Bis zum 31.12.2020 wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt – auch für Handwerksbetriebe. Wie mithilfe der Mehrwertsteuer-Senkung Tischler Aufträge deutlich günstiger werden und wie Sie am meisten von der Corona MwSt.-Senkung profitieren, erfahren Sie hier.

Darum lohnt sich die Mehrwertsteuer-Senkung
Der ermäßigte Steuersatz ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung und soll dazu dienen, die angeschlagene Wirtschaft anzukurbeln. Bei ohnehin sehr günstigen Produkten lohnt sich die Mehrwertsteuer-Senkung kaum, doch gerade im Tischlerbereich machen drei Prozent weniger MwSt. oftmals einen deutlichen Unterschied in der zu zahlenden Endsumme.
Die Preise für eine Holzterrasse mit dem beliebten Bankirai-Holz können bis zu 70 € pro m² betragen, weshalb bei einer 30 qm großen Dach allein die Materialkosten 2.100 € veranschlagen. Nehmen wir an, zwei Tischler sind in 15 Stunden mit dem Bau der Terrasse fertig und verlangen einen Stundenlohn von 60 €, dann sind Sie bereits bei 3.900 € für Ihre neue Terrasse. Nach der MwSt. Senkung würden Sie somit knapp 100 € sparen. Soll sich dem Ganzen auch noch ein Carport aus Holz mit Satteldach anschließen, kommen weitere 1.000 € dazu. Insgesamt sparen Sie für beide Bauprojekte dann 123,53 €.
Und auch in anderen Handwerkbereichen kann es sich als günstig erweisen, in den nächsten Monaten aktiv zu werden und langgehegte Wünsche und Baupläne zu realisieren. In unserem Maler-Fachportal www.11880-maler.com sehen Sie beispielsweise, mit welchen Kosten für Verputzen Sie rechnen müssen. Und in unserem Gartenbau-Fachportal auf www.11880-gartenbau.com erfahren Sie, wie Sie Ihren Garten mit einem neuen Rasen verschönern können und welche Rasen Preise Sie einkalkulieren müssen.
Wie funktioniert die MwSt.-Senkung?

Wer clever plant, kann jetzt einiges an Geld sparen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch die Händler und Dienstleister die Steuersenkung an den Kunden weitergeben. Zudem bedeutet das für viele Unternehmen erst einmal Mehrarbeit, schließlich müssen die Preise neu ausgezeichnet und im Kassensystem umgestellt werden. Ersteres kann aber dank einer Billigkeitsregelung umgangen werden, indem beim Bezahlen ein pauschaler Rabatt gewährt wird.
Das betrifft den Handwerker-Bereich zwar weniger, dafür müssen sich Tischler und Co. mit bereits geschriebenen Rechnungen und erteilten Aufträge auseinandersetzen.
Auftrag vorher erteilt
Wurde der Auftrag vor dem 01.07.2020 erteilt, die Leistung wird aber erst zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 erbracht, dann profitieren Sie von der MwSt.-Senkung.
Durchführung zwischen dem 7. Juli 2020 und 31. Dezember 2020
Alle durchgeführten Dienstleistungen und Einkäufe zwischen dem 7. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 unterliegen der MwSt.-Senkung.
Anzahlungen
Alle Anzahlungen, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 getätigt werden, unterliegen erst einmal dem verringerten Mehrwertsteuersatz.
Fand die Anzahlung bereits vor dem 1. Juli 2020 statt, muss nachträglich eine Steuerentlastung von 3 % bzw. 2 % erfolgen. Wird die Leistung dagegen erst nach dem 31. Dezember 2020 erbracht, müssen die getätigten Anzahlungen im Nachhinein noch nachversteuert werden.
Wenn bereits sicher feststeht, dass die Leistung erst im nächsten Jahr vollbracht wird, kann die Anzahlung auch mit dem gewohnten Steuersatz von 19 % bzw. 7 % erfolgen.
Wichtig ist demnach der genaue Zeitpunkt der erbrachten Leistung, auch die der Teilleistungen. Bei langwierigen Bauprojekten können Bauleistungen durchaus länger als ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Planen Sie daher lieber zügig, um den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten.
Gutscheine

Einige Handwerksbetriebe verkaufen derzeit verstärkt Gutscheine. Handelt es sich hierbei um Einzweckgutscheine, werden bereits beim Gutscheinkauf 19 % MwSt. fällig. Wird der Gutschein dann ab dem 1. Juli 2020 eingelöst, wird auf der Rechnung der verringerte Steuersatz 16 % berechnet.
Folge: Die Betriebe müssen sich die zu viel gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Bei Mehrzweckgutscheinen wird die Umsatzsteuer dagegen erst zum Zeitpunkt der Einlösung berechnet.
Fazit
Die Mehrwertsteuer-Senkung ist vor allem für diejenigen interessant, die kostspieligere Anschaffungen oder Bauprojekte planen. Achten Sie allerdings darauf, dass die Leistungen noch in diesem Jahr erfolgen, um von der MwSt.-Senkung zu profitieren.
Das könnte Sie auch interessieren:

Fenster Kosten
Mit neuen Fenstern lässt sich nicht nur Licht ins Dunkle bringen, sondern auf Dauer auch einiges an Kosten einsparen. Welche Fenster Kosten jedoch zunächst beim Einbau auf Sie zukommen und wie Sie diese möglichst gering halten, erfahren Sie in unserem Preisvergleich.

Schreiner Preise
Sie wollen etwas aus Holz bauen? Mit einem guten Schreiner lässt sich praktisch jedes Holz-Projekt sicher und schnell umsetzen. Finden Sie den besten Schreiner für Ihr Vorhaben – Jetzt Preise vergleichen.

Dachbodenausbau Kosten
Der Dachboden ist häufig eine ungenutzte Fläche mit viel Potenzial, das sich durch einen Dachausbau leicht entfalten kann. Wir sagen, welche Dachbodenausbau Kosten dabei anfallen können. Holen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Angebote ein und sparen Sie beim Ausbau Ihres Daches!